Ein Gutachten für den BDEW bestätigt, dass Deutschland die Nitrat-Richtlinie von 1991 immer noch nicht wirksam umsetzt. Es bestätigt die Aussagen unseres Vorstandsmitglieds Renate Götzenberger, dass die nitrat-gefährdeten „roten Gebiete“ zugunsten der Landwirtschaft klein gerechnet werden. (IKT-Info-Dienst 2021 Nr.63). Und das Gutachten bekräftigt, dass es für den Steuerzahler teuer wird.
Aktuelles Beispiel: Margetshöchheim, das sich seit Jahren für die Nitratreduzierung einsetzt, muss sich Gedanken über eine teure technische Lösung machen. Die landwirtschaftlichen Regeln erlauben es kaum, von schwierigen Landwirten eine wassergerechte Düngung zu verlangen. Aber aus den „roten Gebieten“ Bayerns ist Margetshöchheim verschwunden.